Fissurenversiegelungen der Milch- und bleibenden Zähne

Ein wirksamer Schutz

Karies gehört nach wie vor zu den häufigsten Erkrankungen in der Bevölkerung. Als besonders kariesgefährdet gelten die Kauflächen der großen bleibenden Backenzähne (Molaren) in den Jahren unmittelbar nach dem Zahndurchbruch. Um Karies an diesen Stellen vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissuren- und Grübchenversiegelung an den Kauflächen aufgetragen werden. Dabei werden durch das Kunststoffmaterial die Eintrittspforten für die Karies verschlossen.

Die Wirksamkeit dieses Vorgehens wurde in einer Vielzahl wissenschaftlicher Studien weltweit belegt. Neben dem wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit der Versiegelung kann heute von einer hohen Zuverlässigkeit der verwendeten Materialien ausgegangen werden. Ebenso gilt der gesamte Arbeitsablauf als ausgereift.

Welche Kosten entstehen?

Die Fissurenversiegelung der ersten und zweiten bleibenden Backenzähne kann als kassenzahnärztliche Leistung im Rahmen des Individualprophylaxe-Programms bei 6- bis 17-Jährigen in der Bundesrepublik abgerechnet werden und steht demzufolge gesetzlich versicherten Patienten dieser Altersgruppe kostenfrei zur Verfügung.

Demgegenüber kann die Fissuren- und Grübchenversiegelung an Milchmolaren, Prämolaren und Grübchen von Front- und Eckzähnen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Für die Abrechnung dieser zahnärztlichen Leistungen muss deshalb die privatrechtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) herangezogen werden.

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